Feststellanlagen (FSA) werden auch als Türfeststellanlagen (TFA) bezeichnet und dienen dem Offenhalten von Brandabschlüssen wie
Im Falle eines Brandes oder Rauchentwicklung sichert eine Feststellanlage das sichere schließen der Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse.
Bestehen hauptsächlich aus:
Einer Feststelleinrichtung wie einem Magneten mit Ankerplatte oder einem Türschließer mit Feststellung und gegeben falls automatisierten Tor- und Türantrieben Mindestens einem Brandmelder.
Beispielsweise ist hier ein optischer Rauchmelder oder auch ein Rauchschalter zu verwenden Falls die Feststellung nicht durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann, ist ein Handauslösetaster zum manuellen Schließen notwendig Arten von Feststellanlagen
die Auslösevorrichtung ist nur Bestandteil der Feststellanlage
die Auslösevorrichtung ist nicht nur Bestandteil der Feststellanlage, sondern auch einer Brandmeldeanlage Türschließer, Feststellanlagen und Freilauftürschließer im Vergleich
Die Funktion eines Türschließers ist das automatische Schließen der Tür nach dem Vorgang des öffnens Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren und Außentüren Nach DIN 18263-1 (bei Bauart K) und DIN EN 1154 technisch reguliert
Die Funktion einer Feststellanlage ist das Offenhalten der Tür und das automatische Schließen im Rauch- oder Brandfall Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren die offen stehen
Nach DIN 14677, DIBt-Richtlinien und der DIN EN 14637 technisch reguliert
Die Funktion eines Freilauftürschließers ist die leichte Bedienung der Tür von HandTypische Anwendungsbeispiele sind barrierefreie Brandschutztüren
Nach DIN EN 1155, DIN EN 14637 technisch reguliert