Mittlerweile sind in allen Bundesländer in Deutschland Rauchmelder pflicht. Die jeweilige Landesbauordnung regelt dabei, wer für die Rauchmelder zuständig ist und wo die Rauchmelder verbaut sein müssen. Angefangen hat 2003, Rheinland-Pfalz, als erstes Bundesland für Neu- und Umbauten Rauchmelder zu verpflichten. Im Laufe der Zeit sind die restlichen Bundesländer nachgezogen. Als letztes Bundesland hat 2017, Berlin, die Rauchmelder gesetzlich verpflichtet.
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Ein guter Rauchmelder sollte für Verbraucher folgende wichtige Kriterien erfüllen: Er muss zuverlässig Brandrauch erkennen und mit einem unüberhörbaren, lauten Warnton (> 85 Dezibel) alarmieren. Die Montage und Bedienung sollte einfach zu handhaben sein und die Bedienungsanleitung entsprechend verständlich. Der Rauchmelder soll zudem mindestens 10 Jahre halten und eine hohe Sicherheit vor Falschalarmen bieten.
Als eine Orientierungshilfe dient der Rauchmelder-Test der Stiftung Warentest. Der Rauchmelder-Test macht deutlich, dass bereits viele gute Rauchmelder im (Fach-)Handel auch günstig zu haben sind. Um unnötige Falschalarme zu vermeiden, sollte die Technik des Rauchmelders auf dem neuesten Stand sein. Achten Sie beim Kauf eines Rauchmelders daher auf das Qualitätszeichen Q, zu erkennen am Q-Logo. Dieses finden Sie auf der Verpackung des Gerätes und auf dem Rauchmelder selbst.
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Die Rauchmelderpflicht ist Ländersache und für jedes Bundesland in deren Landesbauordnung geregelt. In allen Bundesländern ist der Eigentümer für die Installation zuständig, unabhängig davon, ob er selbst in seinem Eigentum lebt oder seinen Wohnraum vermietet hat.
Die Verantwortung für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder liegt weiterhin beim Eigentümer, wenn er im selbstgenutzten Eigentum wohnt. Vermietet er seine Wohnung oder sein Wohnhaus, scheinen in einigen Bundesländern die Landesbauordnungen die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, also die Wartungsverpflichtung, nicht dem Eigentümer/Vermieter sondern dem Mieter zuzuweisen.
Aber Vorsicht! Als Vermieter sind Sie nach Gesetz und Rechtsprechung verpflichtet, die Mietwohnung inkl. der vorgeschriebenen Installation, wie z.B. Rauchmelder, instandzuhalten. Die Landesbauordnungen können an dieser durch Bundesrecht geregelten mietrechtlichen Verpflichtung des Vermieters nichts ändern, denn Bundesrecht geht vor Landesrecht. Der Eigentümer behält zudem immer die Verkehrssicherungspflicht, soweit er sie nicht wirksam mittels eines Vertrages nach Bundesrecht (BGB) auf einen Dritten (Mieter oder Pächter) übertragen hat. Mehr
Wo Rauchmelder angebracht werden sollen, ist allerdings in fast allen Bundesländern gleich. Und auch wie die regelmäßige Überprüfung der Melder erfolgen soll, ist in der Anwendernorm DIN 14676 verbindlich geregelt. Daher finden Sie auf den folgenden Seiten, wo Sie Rauchmelder anbringen müssen und wie Sie Ihren Rauchmelder in fünf Schritten prüfen und pflegen.
Laut Herstellerangeben sollen Rauchmelder alle 12 Monate überprüft werden. Diese Prüfung sollte durch eine Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 durchgeführt werden.
Zur Wartung Ihrer Rauchmelder können Sie uns gerne eine Anfrage über unserer Angebotsformular stellen.